Über den Verein

Mitgliederversammlung

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrechts e.V. wird am 15. Dezember 2022 ab 18:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei Kirkland & Ellis International LLP, Standort München, stattfinden.

Geschichte

Der „Verein zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrechts“ hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist ebenda in das Vereinsregister eingetragen. Die Gründung des Vereins erfolgte  im September 2000. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, steuerbedingte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, weshalb für Spenden und sonstige Zuwendungen eine entsprechende Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden kann.

Gemeinnützigkeit

Der „Verein zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrechts“ dient den Zwecken der Allgemeinheit, indem die Erforschung des deutschen, europäischen und ausländischen Wirtschaftsrechts und dessen Vertiefung in Ausbildung, Wissenschaft, Lehre und Praxis gefördert wird. Insbesondere ermöglicht der Verein jungen Juristinnen und Juristen, wissenschaftliche Arbeiten auf diesen Gebieten anzufertigen, das europäische und ausländische Wirtschaftsrecht an Hochschulen und Universitäten außerhalb Deutschlands zu studieren und sich über neue Entwicklungen auf diesem Gebiet fortzubilden.

Fördertätigkeit

Der „Verein zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrechts“ unterstützt förderungswürdige Juristinnen und Juristen hierbei insbesondere durch Beratung bei der Planung und Durchführung von Auslandsaufenthalten und durch Stipendien und andere finanzielle Beihilfen. Darüber hinaus fördert der Verein wissenschaftliche Vorträge und Forschungsvorhaben, unter anderem durch die Gewährung von Fördermitteln für den Erwerb wissenschaftlicher Bücher und Zeitschriften. Weiterhin ermöglich der Verein die allgemeine Zugänglichmachung von Forschungsergebnissen, insbesondere durch die Gewährung von Druckkostenzuschüssen.