Die Förderrichtlinien

I. Einleitung

Gem. § 2 der Satzung des Vereins zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrechts e.V. sollen Juristinnen und Juristen bei der For-schung im Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrecht gefördert werden. Der Verein gewährt unter anderem Druckkostenzuschüsse (dazu II.) für die Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten, unterstützt Studien des europäischen und ausländischen Wirtschaftsrechts an Hochschulen und Universitäten außerhalb Deutschlands durch finanzielle Beihilfen (dazu III.), unterstützt Ergänzungsstudien-gänge an Hochschulen und Universitäten innerhalb Deutschlands durch finanzielle Beihilfen (dazu IV.) und vergibt einen Preis für herausragende wissenschaftliche Ar-beiten (dazu V.). Der Vorstand ergänzt diese Förderrichtlinie nach billigem Ermessen.

II. Druckkostenzuschüsse

1. 1. Um die Forschungsergebnisse von Juristinnen und Juristen auf den Gebieten des Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrechts allgemein zugängig zu machen, gewährt der Verein Druckkostenzuschüsse für herausragende juristische Arbeiten (Dissertationen und Habilitationen) auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Die Obergrenze für die Förderung von Dissertationsvorhaben beträgt in der Regel 50 % der Druckkosten (exklusive Umsatzsteuer), maximal jedoch € 2.000,00.

2. 2. Die zu fördernde wissenschaftliche Arbeit wird von einer geeigneten Juristin oder einem geeigneten Juristen, insbesondere einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt vorgeschlagen. Beirat und Vorstand sollen zu diesem Zweck geeignete Juristinnen und Juristen um Vorschläge zur Nominierung bitten. Der Vorschlag ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten (Briefadresse und E-Mail). Für die Wahrung der Schriftform genügt die Über¬mittlung per E-mail. Über die Fördervorschläge wird in der Regel einmal pro Jahr entschieden. Die bis zum 1. August eines jeden Jahres eingegangenen Fördervorschläge werden vom Vorstand zunächst gesammelt. Der Vorstand leitet geeignete Fördervorschläge nach dem 1. August eines jeweiligen Jahres zur Stellungnahme an mindestens zwei Beiratsmitglieder weiter. Die Beiräte sollen zu den Vorschlägen innerhalb eines Monats nach Zugang der Vorschläge Stellung nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme der Beiräte entscheidet der Vorstand über die Vorschläge. Ausnahmsweise kann der Vorstand abweichend von der jährlichen Entscheidung während des laufenden Geschäftsjahres über Fördervorhaben entscheiden. Die Sätze 7 und 8 gelten entsprechend.

3. 3. Der Vorschlag soll mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Titel und Thema der wissenschaftlichen Arbeit,
  • Lebenslauf des Autors,
  • Stellungnahme des Vorschlagenden, warum diese Arbeit gefördert werden soll,
  • Erst- und Zweitgutachten zur Dissertation,
  • Erklärung, dass weitere Druckkostenzuschüsse von dritter Seite weder beantragt noch gewährt wurden.

4. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in der geförderten Arbeit folgende Danksagung aufgenommen wird: „Gedruckt mit freundlicher Unterstützung des Vereins zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrechts e.V.“

5. Eine Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nur nach Vorlage von Verlagsvertrag, Rechnung über die Druckkosten und Belegexemplar. Das Belegexemplar kann nachgereicht werden.

III. Zuschüsse für Forschungsaufenthalte im Ausland

1. Der Verein unterstützt Auslandsaufenthalte von Juristinnen und Juristen insbesondere durch Stipendien und andere finanzielle Beihilfen. Die Obergrenze für die Förderung eines Auslandsaufenthalts beträgt in der Regel 50 % der anfallenden Kosten (exklusive Umsatzsteuer), maximal jedoch € 2.500,00.

2. Für die Förderung durch ein Stipendium oder eine andere finanzielle Beihilfe bedarf es eines Vorschlages durch eine geeignete Juristin/einen geeigneten Juristen, insbesondere eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt. Der Beirat soll geeignete Juristinnen und Juristen um Vorschläge zur Nominierung bitten. Der Vorschlag ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten (Briefadresse + E-Mail). Für die Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per e-mail. Der Vorstand leitet den Vorschlag zur Stellungnahme an mindestens zwei Beiratsmitglieder weiter. Nach Eingang der Stellungnahme der Beiräte entscheidet der Vorstand über die Vorschläge.

3. Der Vorschlag soll folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung des geplanten Forschungsaufenthalts im Ausland (z.B. Universität, Kursbelegung oder Forschungsvorhaben),
  • Lebenslauf des Vorgeschlagenen,
  • Kostenkalkulation des Auslandaufenthaltes,
  • Begründung des Vorschlagenden, warum die vorgeschlagene Person geför­dert werden soll,
  • Schreiben Gastinstitution, dass wissenschaftliche Betreuung sicherge­stellt ist bzw. eine, Zulassung zum Studium vorliegt.

4. Eine Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nur nach Vorlage eines konkreten Nachweises für den Auslandsaufenthalt. Als konkreter Nachweis dient z.B. die schriftliche Zusage einer ausländischen Universität.

IV. Zuschüsse für ergänzungsstudiengänge im Inland

1. Der Verein unterstützt Ergänzungsstudiengänge von Juristinnen und Juristen an Hochschulen und Universitäten im Inland durch finanzielle Beihilfen. Die Obergrenze für die Förderung eines Ergänzungsstudienganges beträgt in der Regel 50 % der anfallenden Studiengebühren (exklusive Umsatzsteuer), maximal jedoch € 1.000,00.

2. Für die Förderung durch eine finanzielle Beihilfe bedarf es eines Vorschlages durch einen Juristen, insbesondere einen Hochschullehrer oder Rechtsanwalt. Der Beirat soll geeignete Juristen um Vorschläge zur Nominierung bitten. Der Vorschlag ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten (Briefadresse und E-Mail). Für die Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail. Der Vorstand leitet den Vorschlag zur Stellungnahme an den Beirat weiter. Nach Eingang der Stellungnahme des Beirats entscheidet der Vorstand über die Vorschläge.

3. Der Vorschlag soll folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung des geplanten Ergänzungsstudienganges im Inland (z.B. Universität, Kursbelegung, etc.),
  • Lebenslauf des Vorgeschlagenen,
  • Studiengebühren,
  • Begründung des Vorschlagenden, warum die vorgeschlagene Person geför­dert werden soll,
  • Schreiben Universität, dass eine Zulassung zum Studium vorliegt.

4. Eine Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nur nach Vorlage eines konkreten Nachweises für das Ergänzungsstudium. Als konkreter Nachweis dient z.B. die schriftliche Zusage einer Universität.

V. JÄHRLICHER PREIS DES VEREINS

1. Um ausgezeichneten Forschungsergebnissen von Juristinnen und Juristen auf den Gebieten des Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrechts durch besondere Würdigung ein sichtbares Qualitätssiegel zu verleihen, vergibt der Verein jährlich einen Preis für eine wissenschaftlich herausragende Arbeit (Dissertation oder Habilitation).

2. Der Preis wird ausgelobt als „Preis des Vereins zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Vergleichenden Wirtschaftsrechts“ und ist dotiert mit € 4.000,00.

3. Geeignete Arbeiten werden von den Beiräten im Rahmen der Votierung zu den Druckkostenzuschüssen vorgeschlagen. Vorgeschlagene Arbeiten müssen dabei zumindest den folgenden Maßgaben genügen:

  • herausragende wissenschaftliche Qualität
  • zum Zeitpunkt der Einreichung seit maximal zwei Jahren abgeschlossen

4. Über die endgültige Preiszuteilung aus dem Kreise der vorgeschlagenen Arbeiten entscheidet der Vorstand; den Beiräten wird die Möglichkeit zur vorherigen Stellungnahme gegeben.